Rolle der Mitgliedsorganisationen im Rahmen der ÜL-Offensive

<p><strong>An die Geschäftsstellen der Mitgliedsorganisationen im LSB NRW sowie</strong></p>

<p><strong>die Ansprechpersonen „Qualifizierung“ in den SSB/KSB</strong></p>

<p>Liebe Kolleginnen und Kollegen,</p>

<p>mit der Übungsleiterinnen‑Offensive unterstützt das Land Nordrhein‑Westfalen die Sportvereine und Sportanbieter dabei, dringend benötigte Übungsleiterinnen, Trainerinnen, Schwimmtrainerinnen und -assistenzen zu gewinnen und zu qualifizieren. Für dieses Programm stehen insgesamt 1 Million Euro zur Verfügung. Gefördert werden die Ausbildungsgebühren für Lizenzen, die im laufenden Jahr erworben werden. Die Abwicklung erfolgt über das Förderportal des Landessportbund NRW.</p>

 

<p>Weiterführende Informationen finden Sie auf der LSB‑NRW‑Website:<br /> ???? https://www.lsb.nrw/service/foerderungen-zuschuesse/uebungsleiterinnen-offensive</p>

<p><strong>Rolle der Mitgliedsorganisationen</strong></p>

<p>Aus aktuellem Anlass möchten wir Sie darüber informieren, in welchen Fällen <strong>Bünde und Fachverbände selbst antragsberechtigt</strong> sind – und wann nicht.</p>

<p>Die Staatskanzlei weist klar darauf hin, dass <strong>Bünde und Fachverbände nur dann als Antragsteller auftreten können, wenn sie die Bezuschussung von Ausbildungen für das Personal beantragen, das unmittelbar in ihren eigenen Sportangeboten eingesetzt wird.</strong></p>

 

<p>Hintergrund sind die formulierten Förderziele der Landesregierung:</p>

<ul> <li><span><span><span><span><span>Ziel ist es, „insbesondere vereins- und verbandsnahen Personen […] eine kostenfreie oder kostenverminderte Teilnahme an entsprechenden Qualifizierungsmaßnahmen zu ermöglichen.“<br /> Das bedeutet: Die Förderung ist auf Personen ausgerichtet, deren Engagement <strong>direkt und möglichst langfristig mit dem jeweiligen Sportangebot verbunden</strong> ist.</span></span></span></span></span></li> <li><span><span><span><span><span>Das Verhältnis zwischen Qualifikationsanbietern und Qualifikationsnachfragenden ist dagegen oft nur punktuell und von einem <strong>unabhängigen Leistungsaustausch</strong> geprägt. Damit erfüllt es nicht das Kriterium einer nachhaltigen Bindung an ein konkretes Sportangebot.</span></span></span></span></span></li> <li><span><span><span><span><span>Weiteres Förderziel ist es, „diese Personen für ein längerfristiges freiwilliges Engagement in der Übungsarbeit insbesondere der Sportvereine und -verbände gewinnen zu können.“ Diese längerfristige Bindungswirkung lässt sich vor allem über eine <strong>enge Verbindung zwischen Verein bzw. Sportanbieter und den jeweiligen Übungsleitenden</strong> sicherstellen.</span></span></span></span></span></li> </ul>

<p>Vor diesem Hintergrund sind Bünde und Fachverbände nicht antragsberechtigt für Qualifizierungen, die sie lediglich als Ausbildungsanbieter durchführen, deren Absolvent*innen aber nicht im eigenen Sportangebot des Bundes/Verbandes eingesetzt werden.</p>

<p>Bei Fragen meldet Euch gerne unter 0203 7381-900 oder foerderprogramme@lsb.nrw.</p>